Oberwilerstrasse Allschwil

Abschnitt Ochsengasse bis Himmelrichweg

Ausgangslage

Die Oberwilerstrasse hat im kantonalen Netz die Funktion einer Hauptverkehrsstrasse (HVS) mit einem Verkehrsaufkommen von täglich ca. 10'000 Motorfahrzeugen. Ab dem Herrenweg ist die Oberwilerstrasse für Fahrzeuge auf eine zulässige Höchstbreite von 2.30m beschränkt. Am Ortseingang Allschwil, im Bereich Himmelrichweg, besteht ein Tempolimit von 40 km/h.

Der Strassenbelag auf der gesamten Verbindung zwischen Dorfplatz und dem Himmelrichweg war in einem schlechten Zustand und musste in den letzten Jahren immer wieder stellenweise Instand gestellt werden.

Die in der Etappe 1 erneuerten Leitungen wurden in der Etappe 2 weitergeführt bzw. auch erneuert. Die Gemeinde Allschwil bzw. die Werke sind umfangreichen Kanalisations- und Wasserleitungsbauarbeiten vorgesehen. Der Kanton erneuert im Zusammenhang mit den Werkleitungsarbeiten die Oberwilerstrasse (Belags- und Fundationsschicht) sowie die Linienführung zu Gunsten einer sichereren Fussgängerführung. Für den nötigen Landerwerb bzw. den Dienstbarkeiten wurde das Bauprojekt öffentlich aufgelegt.

Plangenehmigungsverfahren

Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 13.03.2017 beschlossene Bauprojekt «Allschwil Oberwilerstrasse Etappe 2, Abschnitt: Ochsengasse bis Himmelrichweg, Erneuerung Fahrbahn und Ausbau Trottoir (Index vom 2.12.2016)» wurde gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen, vom 28. Januar 2019 bis 27. Februar 2019 in der Gemeindeverwaltung Allschwil öffentlich aufgelegt.

Nach Bereinigung diverser Einsprachen, konnte die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Ausführung definitiv geplant werden.

Termine

Die Tiefbauarbeiten wurden per RRB am 31.01.2023 an die Ernst Frey AG  vergeben. Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten: 6. März 2023 bis Ende Dezember 2023.

Deckbelagsarbeiten: voraussichtlich Frühjahr/Sommer 2024.

Verkehrskonzept und Bauablauf

Während der Bauarbeiten kann der Durchfahrtsverkehr durch die Oberwilerstrasse aufgrund der Strassen- und Werkleitungsarbeiten nicht aufrechterhalten werden. Der Verkehr wird grossräumig über den Herrenweg und die Binningerstrasse in beiden Fahrtrichtungen umgeleitet. Bis zur jeweiligen Bauphase/Baustelle ist die Zufahrt bis zur Baustelle ab dem Herrenweg bzw. vom Dorfplatz her gestattet. Die Privatzufahrten in der jeweiligen Bauetappe müssen aufgrund der Platzverhältnisse gesperrt werden. Von der Gemeinde Allschwil werden Ersatzparkplätze auf dem Installationsplatz angeboten.

Die Bauarbeiten erfolgen deshalb in den nachfolgenden 4 Hauptetappen (von unten nach oben):

Bauetappe 1: Ochsengasse bis Sybillenhofweg (ca. 50 m)

Bauetappe 2: Sybillenhofweg bis Privatstrasse Parzelle B-2355 (ca. 40 m)

Bauetappe 3: Privatstrasse Parzelle B-2355 bis Rebgässli (ca. 30 m)

Bauetappe 4: Rebgässli bis Himmelrichweg (ca. 200 m)

Die letzte Etappe Rebgässli bis Himmelrichweg wird bis zur Privatzufahrt auf Parzelle Nr. C-2735 in zwei Unteretappen (4a, ca. 115 m und 4b, ca. 85 m) aufgeteilt. 

Bauetappe 5/Paralleletappe: Inlinersanierung Schmutzwasserkanal Abschnitt Rebgässli bis Himmelrichweg. Wichtig: Die einzelnen Bauetappen müssen komplett von der Kanalisation, den Werkleitungsarbeiten über den Strassenbau bis und mit der Asphalttrag- und Binderschicht, warm in warm fertiggestellt werden und erst dann kann mit der nächsten Etappe begonnen werden.

Öffentliche Information

Eine öffentliche Informationsveranstaltung der über alle Etappen übergeordneten Baumassnahmen Oberwilerstrasse fand am Dienstag, den 3. Februar 2015 in der Aula, Schulhaus Lettenweg in Allschwil statt. Dabei wurde vor allem über die erste Bauetappe im Abschnitt Dorfplatz/Kreisel bis zur Ochsengasse, welche 2015 realisiert wurde, aber auch über das Gesamtprojekt bis zum Gymnasium Oberwil informiert. Eine erste Info der Baustelle für die 2. Etappe erfolgte mittels öffentlicher Vorinformation (Infoschreiben und Aufschaltung auf der Homepage TBA BL) bereits im November 2022. 

Ein zweites Infoschreiben mit den Daten des konkreten Baubeginns wurde Ende Februar 2023 grosszügig in Allschwil verteilt. Zudem wurden die direkten Anstösser mit einem separaten detaillierten Schreiben informiert. Auf den Schreiben wird mittels QR Code auf die Homepage BL hingewiesen, auf welcher weitere Infos und Dokumente (alle öffentlichen Infos + Pläne) aufgeschaltet sind. Zudem wurde eine Medienmitteilung durch die Medienstelle des Kantons BL am 27.02.2023 publiziert. Die Publikation der Medienmitteilung im Allschwiler Wochenblatt fand am 3. März 2023 statt. Die betroffenen Anwohner werden für jede Etappe mit einem separaten Schreiben informiert. Die Abfallunternehmungen wurden durch die Bauleitung bereits informiert. Eine Baustelleninfo ist auf der Homepage des Kantons BL aufgeschaltet und wird laufend gepflegt. Eine Baustelleninfo wurde auch auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet. Während den Bauarbeiten werden Informationen durch den Polier oder durch die Bauleitung direkt oder per Anwohnerschreiben für die jeweilige Bauetappe kommuniziert

Technische Details

  • Archäologische Schutzzone:
    Im Abschnitt Ochsengasse bis zur Parzelle B-2355 befindet sich eine Archäologische Schutzzone.

  • Dorfkern / Denkmalschutz: Rissprotokolle/Erschütterungsmessungen:
    Die Bauarbeiten finden im Dorfkern von Allschwil statt. Es grenzen verschie-dene denkmalgeschützte Liegenschaften an die Strasse, welche vor Baube-ginn mit Rissprotokollen aufgenommen werden und während den Bauarbeiten auf Erschütterungen überwacht werden. Der Unternehmer ist besorgt die Bau-arbeiten so erschütterungsarm wie möglich durchzuführen (allenfalls entspre-chende Maschinen einsetzen oder die Leistung anpassen / drosseln).
  • Installationsplatz:
    Für den Installationsplatz steht eine Fläche von ca. 500 m2 auf der Parzelle Nr. C-616 zur Verfügung. Die Einigung und die Entschädigung mit den Eigentü-mern und dem Pächter erfolgt direkt durch die Gemeinde Allschwil. Die Ge-meinde stellt zudem auf dem Installationsplatz 8 Ersatzparkplätze für die direk-ten Anstösser zur Verfügung.
  • Primeo:
    Für den Installationsplatz steht eine Fläche von ca. 500 m2 auf der Parzelle Nr. C-616 zur Verfügung. Die Einigung und die Entschädigung mit den Eigentü-mern und dem Pächter erfolgt direkt durch die Gemeinde Allschwil. Die Ge-meinde stellt zudem auf dem Installationsplatz 8 Ersatzparkplätze für die direk-ten Anstösser zur Verfügung.
  • Lärmarmer Belag:
    Es wird ein lärmarmer Belag eingebaut (SDA 8-12). Im gesamten Perimeter soll in einem Zug der SDA 8-12 mit PmB HiMa (highly modified asphalt binder) Bitumen eingebaut werden.

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Bauherr
  • Tiefbauamt Basel-Landschaft, Gemeinde Allschwil, Swisscom, Primeo Netz AG, IWB
Auftraggeber
  • Tiefbauamt Basel-Landschaft, Gemeinde Allschwil, Swisscom, Primeo Netz AG, IWB
Leistungen
  • Bauleitung, Baumanagement
  • Leitungsbau
  • Städtischer und kommunaler Tiefbau
  • Strassen
  • Verkehr

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