Umwelt

Wald

Rodungen sind gemäss Waldgesetz grundsätzlich verboten. Ausnahmebewilligungen werden nur bei Vorliegen der Rodungsvoraussetzungen gewährt (z.B. Standortgebundenheit). Für permanente Rodungen ist in der Regel ein Rodungsersatz zu leisten, temporäre Rodungen sind wiederaufzuforsten.

Auch bei Unterschreitung des Waldabstandes oder nachteiligen Nutzungen (meist Niederhaltung) ist eine Bewilligung nötig.

Unsere Leistungen

  • Prüfen der Rodungsvoraussetzungen und Interessenabwägung
  • Absprache des Rodungsersatzes
  • Erstellen des Rodungsdossiers

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