Umwelt
Abfälle, Altlasten, Materialverwertung
Abfälle und Materialverwertung
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) fordert die möglichst vollständige Verwertung von unverschmutztem und schwach verschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial (Art. 19 VVEA) und eine möglichst vollständige Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien (Art. 20 VVEA).
Die Verwertung von Material soll die Kreislaufwirtschaft fördern und keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gewässer haben. Eine Ablagerung im immer knapper werdenden Deponieraum soll es nur geben, wenn aufgrund von Materialeigenschaften eine Verwertung nach dem Stand der Technik nicht möglich ist.
Angaben zu Schadstoffen und zur Entsorgung von Bauabfällen gelten für alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben, bei welchen voraussichtlich
- mehr als 200 m3 (fest) Bauabfälle anfallen oder
- Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen zu erwarten sind.
Im Kanton Zürich ist zudem bei mehr als 200 m3 (fest) Bauabfällen, die kantonale Behandlungsregel zu berücksichtigen.
Belastete Standorte
Bauvorhaben auf belasteten Standorten (z.B. ehemalige Betriebsstandorte) liegen oft in Bauzonen und unterhalb von bestehenden Gebäuden. Bei Bauvorhaben sind folgende Punkte wichtig:
- Rasche und kostengünstige Realisierung des Bauvorhabens
- Wiederherstellung und/oder Erhaltung eines bezüglich Altlasten gesetzeskonformen Zustands
Bei einem belasteten Standort, der weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig ist, darf gebaut werden, sofern er durch das Bauvorhaben nicht sanierungsbedürftig wird (Art. 3 AltlV). Ein sanierungsbedürftiger belasteter Standort (Altlast) darf durch die Realisierung eines Bauvorhabens nur verändert werden, wenn seine spätere Sanierung durch das Bauvorhaben nicht wesentlich erschwert wird oder gleichzeitig mit dem Bauvorhaben saniert wird (Art. 3 AltlV).
Zur Prüfung, ob ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort bei der Realisierung oder später zu lästigen oder schädlichen Einwirkungen bzw. zu einem Sanierungsbedarf führen kann, ist eine baubedingte Gefährdungsabschätzung durchzuführen.
Wir bietet Ihnen von der Planungsphase bis zur Realisierung fachkundige Unterstützung rund um das Thema Bauabfälle und Bauen auf belasteten Standorten (inkl. Altlasten) an.
Unsere Leistungen
- Schadstoffuntersuchungen gem. VVEA (Beprobung von Material und Auswertung der Laboranalysen)
- Verfassen von Entsorgungskonzept und Materialbewirtschaftungskonzept
- Fachtechnische Aushubbegleitung und Sanierungsbegleitung
- Durchführung von Historischen Untersuchungen (HU) und Technischen Untersuchungen (TU) bei belasteten Standorten
- Durchführung von Überwachungen bei überwachungsbedürftigen belasteten Standorten
- Risikoanalysen und baubedingte Gefährdungsabschätzung
- Private Kontrolle 3.10 beim Bauen auf belasteten Standorten im Kanton Zürich
Private Kontrolle 3.10 bei der Entsorgung von Aushubmaterial, das mit Neobiota belastet ist (asiatische Knötericharten und Essigbaum) im Kanton Zürich.