Infrastruktur

Licht

Gegenwärtig ist die Schweiz fast flächendeckend mit künstlichem Licht beleuchtet. Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtung kann für Natur, Mensch und Umwelt schädliche oder lästige Auswirkungen haben. Das künstliche Licht beeinflusst die innere Uhr von Pflanzen und Tieren und beeinträchtigt so Zugvögel, Fledermäuse, Fische, Amphibien und Insekten. Auch Menschen können unter einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus leiden. Dies kann sich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit auswirken.

Lichtemissionen fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes. Auch müssen die Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Jagdgesetzes und des Bundesgesetztes über die Fischerei beachtet werden. Die Beleuchtung muss nach dem Vorsorgeprinzip so weit begrenzt werden, wie betrieblich und wirtschaftlich tragbar.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der umweltgerechten Planung von Beleuchtungsanlagen
  • Beurteilung der Rechtskonformität von ortsfesten Anlagen und mobilen Einrichtungen
  • Prüfen von Maßnahmen an der Quelle
  • Beratung bei der Reduktion von Lichtemissionen während der Bauphase

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